Alles hat so gut begonnen. Eugen und seine Frau Lilia hatten gespart, verglichen und geplant bevor sie sich in einer familienfreundlichen Neubausiedlung ein Erbbaugrundstück direkt von der Stadt Frankfurt kauften. Ein Bauunternehmer für den Bau der Doppelhaushälfte war über den Bekanntenkreis schnell gefunden. Ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen, startete die Familie mit dem Bau des Eigenheims, doch ab dem ersten Spatenstich lief nichts mehr nach Plan. Bei einer Zwischenbilanz musste die Familie feststellen, dass das Haus schon jetzt erhebliche Baumängel aufwies. Noch bevor Eugen und seine Frau gegenüber dem Bauunternehmer auf die Behebung der Mängel pochen konnten, meldete dieser Insolvenz an. Auf einmal sah sich die junge Familie für die Fertigstellung des Hauses mit Kosten konfrontiert, die sie alleine nicht mehr aufbringen konnte. Gezwungenermaßen zogen Eugen, Lilia und die Kinder in den mangelhaften Bau. Erdgeschoss, Dachgeschoss und Keller sind noch nicht ausgebaut. Im Badezimmer fehlt die Dusche und die Treppe durch das Haus hat keine Absturzsicherung – was besonders für die kleinen Kinder sehr gefährlich ist. Die Bauretter machen sich auf den Weg, um der Familie nicht nur bei der Behebung der Baumängel zu helfen, sondern auch den Baudienstleister mit einer Schadenersatzforderung zu konfrontieren. Wie wird dieser wohl reagieren?