Juni 2013: In der Nürnberger Südstadt wird eine Frau in ihrer Wohnung überfallen und umgebracht. Zwei Männer steigen nachts über den Balkon bei der 85-Jährigen ein. Sie erbeuten neben Bargeld auch Schmuck. Regelmäßig telefoniert die Enkelin aus der Schweiz mit der Oma in Mönchengladbach. Doch als sie die 89-Jährige plötzlich nicht mehr erreicht, gibt sie eine Vermisstenanzeige auf. Traben-Trarbach an der Mosel: Der idyllische Ort ist Schauplatz eines der bislang größten Cybercrime-Verbrechen in Deutschland. Tief unter der Erde: Hunderte Server, auf denen illegale Websites gehostet wurden.
Im März 1986 entdecken Spaziergänger bei Heidelberg eine weibliche Leiche – versteckt direkt an der Autobahn 6. Die Frau ist gewaltsam ums Leben gekommen, aber ihre Identität bleibt ungeklärt. „Ich habe jemanden ermordet. Holen Sie mich ab.“ Im zweiten Fall ruft der Täter selbst die Polizei. Die Situation, die die Beamten in Wrestedt in Niedersachsen vorfinden, ist schockierend. In einem Waldgebiet in Brandenburg wird eine tote Frau gefunden. Ihre Leiche liegt im Keller eines alten NS-Bunkers. Sie wurde Opfer eines Verbrechens. Der Fundort stellt die Ermittler vor große Herausforderungen.
Kurt-Werner W. wird Ende der 1980er-Jahre für zwei Doppelmorde in der Göhrde, einem Waldgebiet bei Lüneburg, verantwortlich gemacht. Erst eine fünfte Leiche führt auf die Spur des Mannes. W. führte jahrelang ein Doppelleben, was ihn zu einem der gefürchtetsten Verbrecher seiner Zeit machte. Die Polizei bringt ihn mit bis zu 200 Fällen in Verbindung, in denen er der Täter gewesen sein könnte: Tötungsdelikte, Vergewaltigungen, Vermisstenfälle. Auf seinem Grundstück waren Frauenschuhe, Handtaschen und Schmuck vergraben. Gegenstände, von denen die Ermittler bis heute nicht wissen, wem diese Dinge gehören.
Der Mord an der 15 Jahre alten Christiane Junker im Schlossgarten von Aschaffenburg geschah 1979. Der Fall ist ungelöst und beschäftigt die Menschen in der Stadt immer noch. 2018 präsentiert die Altfall-Einheit der Kripo Aschaffenburg einen Tatverdächtigen, dem im Jahr darauf der Prozess gemacht wird – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Beschuldigte war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Das Urteil schlägt ein wie eine Bombe. Obwohl alle Indizien gegen ihn sprechen, wird der Angeklagte freigesprochen. Die Urteilsbegründung hinterlässt Angehörige und Ermittler ratlos. Für Außenstehende ist es bis heute nur schwer möglich, sich ein eigenes Bild zu machen, weil nur wenige Details aus der Verhandlung an die Öffentlichkeit gelangten.